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Förderrichtlinien

Allgemeine Einstufungsrichtlinien Sportpool Wien

Hinweis: Auch wenn die nachgestellten Ausführungen aus Gründen der Lesbarkeit nicht gegendert sind, gelten sie für jedes Geschlecht gleichermaßen.

INDIVIDUALFÖRDERUNG

Antragsberechtigt sind Sportlerinnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die Wettkämpfe für Wiener Vereine bestreiten. Gefördert werden Einzelsportarten und Sportarten, in denen Teams zu einer Wertung beitragen und deren Mitglieder während des Wettkampfs nicht ausgetauscht werden können (z.B. Paarlauf, Rudern, Beachvolleyball u.ä.). Der Fachverband der Antragstellerin muss ordentliches Mitglied Sport Austria - Österreichische Bundes-Sportorganisation sein. Die Förderung wird ausschließlich Einzelpersonen gewährt. Voraussetzung ist die Erfüllung der vom Sportpool Wien vorgegebenen Kriterien, ein vollständig ausgefüllter Antrag der Athletin und eine positive Entscheidung des Vorstandes. Die Anzahl der geförderten Sportlerinnen erfolgt nach Maßgabe der wirtschaftlichen Tragbarkeit und gelangt ausschließlich als Förderbeitrag für erhöhte Ausgaben, welche durch die Ausübung des Leistungssports entstehen, zur Auszahlung. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung ist ausdrücklich nicht gegeben.

 Auf Basis der Einstufungskriterien erfolgt die Förderung in folgenden Kategorien:

„Top Class“                       bis zu €  250,00 monatlich

„Leistungsklasse“            bis zu € 150,00 monatlich

„Aufstiegsklasse“             bis zu €  150,00 monatlich

„Nachwuchsklasse 1       bis zu €  120,00 monatlich

„Nachwuchsklasse 2       bis zu €    60,00 monatlich

Es werden ausschließlich olympische und paralympische Sportarten/respektive Deaflympics-Sportarten gefördert.

Zur Einstufung werden nur solche Leistungen zur Beurteilung herangezogen, die sich auf die vorhergegangenen 12 Monate beziehen. Vier internationale Ergebnisse sowie besondere Leistungen können für die Einstufung berücksichtigt werden.

Als zusätzliche Bewertungsgrundlage wird die Weltranglistenplatzierung des offiziellen, weltweiten Verbandes, herangezogen.

Berücksichtigt werden folgende Ergebnisse:

Top Class:

Zu erbringende Leistung für Top Class:

  • Teilnahme bei olympischen oder paralympischen Spielen oder Deaflympics
  • Platzierungen Europameisterschaften im 1. Viertel (maximal 8. Platz)
  • Platzierungen bei Weltmeisterschaften (für die eine Qualifikation erfordert wurde) mit einem Ergebnis im 1. Drittel (maximal 20. Platz)

 Leistungsklasse:

Zu erbringende Leistung für Leistungsklasse:  

  • Medaillenränge bei hochwertigen internationalen Wettkämpfen der Allgemeinen Klasse
  • Platzierungen bei Europameisterschaften im 1. Drittel (maximal 20. Platz)
  • Platzierungen bei IGS-Bewerben im 1. Fünftel – maximal 8. Platz (unter IGS sind Wettkämpfe der höchsten Kategorie der jeweiligen Sportart zu verstehen (z.B: Grand Slam, Super Series, Diamond League, Pro Tour etc.)

 Aufstiegsklasse:

Die Aufstiegsklasse ist für Sportlerinnen, die altersmäßig gerade nicht mehr Nachwuchs sind und ist auf 3 Jahre limitiert. Über eine Förderungsperiode hinausgehende Verletzungspausen werden bei fördervertragskonformer sofortiger Meldung nicht miteinberechnet.

 Zu erbringende Leistung für die Aufstiegsklasse:

  • Top-Platzierungen bei hochwertigen internationalen Wettkämpfe der Allgemeinen Klasse
  • Teilnahme bei Europameisterschaften (sofern Limits erbracht werden müssen)

 Nachwuchsklasse 1:

 Zu erbringende Leistung für Nachwuchsklasse 1:

  • Top-Platzierungen bei JWM, JEM und European Youth Olympic Festivals, Youth Olympic Games
  • Top-Platzierungen bei internationalen Wettkämpfen in der Allgemeine Klasse

 Nachwuchsklasse 2:

Zu erbringende Leistung für Nachwuchsklasse 2:

  • Top- Platzierungen bei hochwertigen internationalen NW-Wettkämpfen
  • Top- Platzierungen bei Staatsmeisterschaften der Allgemeinen Klasse

Der Antrag  auf Förderung kann online auf www.sportpoolwien.at  unter „Für Sportler:innen“ gestellt werden. Die Einstufungen erfolgen 2x jährlich (1x für Sommer- und 1x für Wintersport). Die jeweiligen Antragsschluss-Termine werden auf der Website veröffentlicht.

Die Einreichungsfrist für Sportlerinnen der Sommersportarten ist der 31. Oktober und für Sportlerinnen der Wintersportarten der 30. April des jeweiligen Jahres. Die  Aufteilung der Sportarten orientiert sich an den olympischen Sommer- und Winterspielen.

Ein Förderzeitraum erstreckt sich über 12 Monate. Der Förderzeitraum für Sommersport beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember. Wintersport wird von 1. Juli bis 30. Juni des darauf folgenden Jahres gefördert.

Zur Ausarbeitung eines Fördervorschlages wird der Sportpool Wien von dem Gremium „Expertinnen-Beirat“ unterstützt.

Der Sportpool Wien behält sich das Recht vor, die Leistungen und das Potential beim entsprechenden Fachverband abzufragen. Nach Förderbeschluss wird die Athletin benachrichtigt und hat ein Monat Zeit, den unterzeichneten Fördervertrag zu retournieren, nach Monatsfrist verfällt die Förderzusage. Die Überweisung der Förderbeiträge erfolgt monatlich.

Bei einer länger andauernden Verletzung oder Krankheit ist die Aktive verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen. Die gewährten Förderungsbeträge bleiben dann bis zum Ende der Förderperiode zu 100% erhalten. Die Förderung endet mit der auch nur teilweisen bzw. befristeten Beendigung der sportlichen Laufbahn oder der Nichterfüllung der Kriterien. Die auch nur teilweise bzw. befristete Beendigung der sportlichen Laufbahn ist dem Sportpool Wien umgehend von der Sportlerin und vom jeweiligen Fachverband mitzuteilen, mit diesem endet auch die Förderwürdigkeit. Zu Unrecht bezogene Beträge sind binnen 4 Wochen nach Aufforderung zurückzubezahlen.

Im Falle eines Vorliegens eines rechtskräftig nachgewiesenen Dopingvergehens ist die betroffene Sportlerin auf Lebzeiten von der Möglichkeit jeglicher Förderung durch den Sportpool Wien ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Dopingvergehens hat die Sportlerin sämtliche, vom Sportpool Wien ab dem Zeitpunkt der positiven Dopingprobe oder einer Dopingsperre durch die NADA, bezogenen Fördergelder rückwirkend an den Sportpool Wien zurück zu bezahlen.

Die Sportlerin erklärt sich bereit, mindestens fünf Mal pro Jahr, Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen, welche in Absprache mit dem Sportpool Wien erfolgen. Dem Sportpool Wien entstehen mit der gegenständlichen Förderung keine darüber hinaus gehenden Verpflichtungen. Die Veranlagung der Förderung zur Steuererklärung obliegt ausschließlich der geförderten Sportlerin.

Die Altersklassen sind sportartenindividuell. Gefördert wird grundsätzlich ab dem Alter mit dem die Athletin zur Teilnahme an EYOF, JEM, bzw. JWM berechtigt ist. 

Team/ Staffel

Wenn in einem Wettkampf zur Erreichung einer Wertung mehr als eine Sportlerin nötig ist, gilt dies als Teamsport. Teamwettkämpfe müssen ausdrücklich als solche ausgeschrieben werden. Staffel- und Teamergebnisse können für das Erreichen der Förderkriterien herangezogen werden.

Ab 4 Sportlerinnen eines Teams kann vom Expertinnen-Beirat eine um bis zu 50% reduzierte Förderpauschale vorgeschlagen werden.  Sollte eine Sportlerin sowohl individuell als auch im Team förderwürdig sein, geht die Individualförderung vor.

 

Hall of Fame

Alle Sportler:innen, die ihre Karriere beendet haben, werden eingeladen, Ehrenmitglied von Sportpool Wien zu werden, um auch zukünftige Spitzensportler:innen in Wien weiterhin tatkräftig zu unterstützen. Sie erhalten zwar keine Förderungen aber Einladungen zu den Veranstaltungen von Sportpool Wien und werden auf der Ehrentafel der Website www.sportpoolwien.at mit Lebenslauf und Bestleistung geführt.