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Förderrichtlinien

Allgemeine Einstufungsrichtlinien Sportpool Wien

Hinweis: Auch wenn die nachgestellten Ausführungen aus Gründen der Lesbarkeit nicht gegendert sind, gelten sie für Männer und Frauen gleichermaßen.

INDIVIDUALFÖRDERUNG

Antragsberechtigt sind Sportler:innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die Wettkämpfe für Wiener Vereine bestreiten. Gefördert werden Einzelsportarten und Sportarten, in denen Teams oder Mannschaften zu einer Wertung beitragen und deren Mitglieder während des Wettkampfs nicht ausgetauscht werden können. (z.B. Paarlauf, Rudern, Beachvolleyball u.ä.). Der Fachverband des Antragstellers muss ordentliches Mitglied der Bundessportorganisation (BSO) sein. Die Förderung wird ausschließlich Einzelpersonen gewährt. Voraussetzung ist die Erfüllung der vom Sportpool Wien vorgegebenen Kriterien, ein vollständig ausgefüllter Antrag des/der Athlet:in und eine positive Entscheidung des Vorstandes. Die Anzahl der geförderten Sportler:innen erfolgt nach Maßgabe der wirtschaftlichen Tragbarkeit und gelangt ausschließlich als Förderbeitrag für erhöhte Ausgaben, welche durch die Ausübung des Leistungssports entstehen, zur Auszahlung. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung ist ausdrücklich nicht gegeben.

Auf Basis der Einstufungskriterien erfolgt die Förderung in folgenden Kategorien:

„Top Class“ bis zu € 250,00 monatlich
„Aufstiegsklasse" bis zu € 150,00 monatlich
„Nachwuchsklasse 1 bis zu € 110,00 monatlich
„Nachwuchsklasse 2 bis zu € 55,00 monatlich

Es werden ausschließlich olympische und paralympische Sportarten/respektive Deaflympics-Sportarten gefördert.

Zur Einstufung werden nur solche Leistungen zur Beurteilung herangezogen, die sich auf die vorhergegangenen 12 Monate beziehen. Vier internationale Ergebnisse sowie besondere Leistungen können für die Einstufung berücksichtigt werden.

Als zusätzliche Bewertungsgrundlage wird die Weltranglistenplatzierung des offiziellen, weltweiten Verbandes, herangezogen.

Berücksichtigt werden folgende Ergebnisse:

Top Class:
Zu erbringende Leistung für Top Class:
• Teilnahme bei olympischen oder paralympischen Spielen oder Deaflympics
• Platzierungen Europameisterschaften im 1. Viertel (maximal 8. Platz)
• Teilnahme bei Weltmeisterschaften mit einem Ergebnis im ersten Drittel
(maximal 20. Platz), sofern Limits (national/ international erbracht werden müssen)

Aufstiegsklasse:
Zu erbringende Leistung für Aufstiegsklasse:
• Medaillenränge bei hochwertigen internationalen Wettkämpfen
• Platzierung Europameisterschaften im 1. Drittel (maximal 20. Platz)
• Platzierungen bei IGS-Bewerben im 1. Fünftel – maximal 8. Platz. (Unter IGS
sind Wettkämpfe der höchsten Kategorie der jeweiligen Sportart zu verstehen
(z.B: Grand Slam, Super Series, Diamond League, Pro Tour etc.)
• Sportler werden maximal drei Förderperioden in der Aufstiegsklasse gefördert, über eine Förderungsperiode hinausgehende Verletzungspausen werden bei fördervertragskonformer sofortiger Meldung nicht mit einbererechnet.

Nachwuchsklasse 1:
Zu erbringende Leistung für Nachwuchsklasse 1:
• Top Ergebnisse bzw. Top-Platzierungen bei JWM, JEM und European Youth
Olympic Festivals, Youth Olympic Games
• Top Ergebnisse bei internationalen Wettkämpfen in der Allgemeine Klasse

Nachwuchsklasse 2:
Zu erbringende Leistung für Nachwuchsklasse 2:
• Medaillenränge bei hochwertigen internationalen NW-Wettkämpfen
• Top-Ergebnisse bei Staatsmeisterschaften in der Allgemeinen Klasse
• Top-Ergebnisse bei Staatsmeisterschaften in der Allgemeinen Klasse
• Top-Ergebnisse bei internationalen Jugendmeetings


Der Antrag auf Förderung kann online auf www.sportpoolwien.at unter „Für Sportler:innen“ gestellt werden. Die Einstufungen erfolgen 2x jährlich. Die jeweiligen Antragsschluss - Termine werden auf der Website veröffentlicht.

Die Einreichungsfrist für Sportler:innen der Sommersportarten ist der 31. Oktober und für Sportler:innen der Wintersportarten der 30. April des jeweiligen Jahres. Die Aufteilung der Sportarten orientiert sich an den Olympischen Sommer- und Winterspielen.

Ein Förderzeitraum erstreckt sich über 12 Monate. Der Förderzeitraum für Sommersport beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember. Wintersport wird von 1. Juli bis 30. Juni des darauf folgenden Jahres gefördert.

Zur Ausarbeitung eines Fördervorschlages wird der Sportpool Wien von dem Gremium „Expert:innen-Beirat“ unterstützt. Der Sportpool Wien behält sich das Recht vor, die Leistungen und das Potential nach Zustimmung des/der Sportler:in beim entsprechenden Fachverband abzufragen. Nach Förderbeschluss wird der/die Athlet:in benachrichtigt und hat ein Monat Zeit, den unterzeichneten Fördervertrag zu retournieren, nach Monatsfrist verfällt die Förderzusage. Die Überweisung der Förderbeiträge erfolgt monatlich.

Bei einer länger andauernden Verletzung oder Krankheit ist der/die Aktive verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen. Die gewährten Förderungsbeträge bleiben dann bis zum Ende der Förderperiode zu 100% erhalten. Die Förderung endet mit der auch nur teilweisen bzw. befristeten Beendigung der sportlichen Laufbahn oder der Nichterfüllung der Kriterien. Die auch nur teilweise bzw. befristete Beendigung der sportlichen Laufbahn ist dem Sportpool Wien umgehend vom/von der Sportler:in und vom jeweiligen Fachverband mitzuteilen, mit diesem endet auch die Förderwürdigkeit. Zu Unrecht bezogene Beträge sind binnen 4 Wochen nach Aufforderung zurückzubezahlen.

Im Falle eines Vorliegens eines rechtskräftig nachgewiesenen Dopingvergehens ist der/die betroffene Sportler:in auf Lebzeiten von der Möglichkeit jeglicher Förderung durch den Sportpool Wien ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Dopingvergehens hat der/die Sportler:in sämtliche, vom Sportpool Wien ab dem Zeitpunkt der positiven Dopingprobe oder einer Dopingsperre durch die NADA, bezogenen Fördergelder rückwirkend an den Sportpool Wien zurück zu bezahlen.

Der/die Sportler:in erklärt sich bereit mindestens fünf Mal pro Jahr Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen, welche in Absprache mit dem Sportpool Wien erfolgen. Dem Sportpool Wien entstehen mit der gegenständlichen Förderung keine darüber hinaus gehenden Verpflichtungen. Die Veranlagung der Förderung zur Steuererklärung obliegt ausschließlich dem/die geförderten Sportler:in bzw. Trainer/in.

Die Altersklassen sind sportartenindividuell. Gefördert wird grundsätzlich ab dem Alter mit dem der/die Athlet:in zur Teilnahme an EYOF, JEM, bzw. JWM berechtigt ist.

Team/ Staffel

Wenn in einem Wettkampf zur Erreichung einer Wertung mehr als ein/e Sportler:in nötig ist, gilt dies als Teamsport. Teamwettkämpfe müssen ausdrücklich als solche ausgeschrieben werden. Staffel und Teamergebnisse können für das Erreichen der Förderkriterien herangezogen werden.

Ab 2 Sportler:innen wird für Teams eine Pauschale ausbezahlt * – von € 80,00 bis maximal € 640,00 pro Monat je nach Einstufung in die diversen Klassen aliquot auf bis zu maximal 4 Wiener Sportler:innen aufgeteilt. Sollte ein/e Sportler:in sowohl individuell als auch im Team förderwürdig sein, geht die Individualförderung vor.

NW2 NW1 AK Top Class
2 Sportler € 90,00 € 170,00 € 200,00 € 320,00
3 Sportler € 135,00 € 255,00 € 300,00 € 480,00
ab 4 Sportler € 180,00 € 340,00 € 400,00 € 640,00

* Im Falle einer altersbedingt unterschiedlichen Einstufung wird die Pauschale aliquot aus den entsprechenden Klassen zusammengestellt.

Hall of Fame

Alle Sportler:innen, die ihre Karriere beendet haben, werden eingeladen, Ehrenmitglied von Sportpool Wien zu werden, um auch zukünftige Spitzensportler:innen in Wien weiterhin tatkräftig zu unterstützen. Sie erhalten zwar keine Förderungen aber Einladungen zu den Veranstaltungen von Sportpool Wien und werden auf der Ehrentafel der Website www.sportpoolwien.at mit Lebenslauf und Bestleistung geführt.